
Die Anschaffung eines Rollstühls oder Trippelstühls ist ein großer Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit und Flexibilität. Jedoch spielt die Finanzierung des medizinischen Hilfsmitteln eine sehr relevante Rolle. Doch glücklicherweise erstatten Krankenkassen bzw. Pflegeversicherungen oftmals die Kosten für Ihren Rollstuhl oder Trippelstuhl.
Unsere Rollstühle und Trippelstühle werden unter höchsten Qualitätsansprüchen in eigener Produktion in den Niederlanden gefertigt. Dabei sind die Preise abhängig vom gewählten Modell, dem Funktionsumfang und den individuellen Anpassungen.
Wann werden die Kosten übernommen?
Ausschlaggebend für eine Erstattung durch die Krankenkasse sind letztlich zwei zentrale Voraussetzungen:
- Dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Rollstuhls oder Trippelstuhls feststellt und Ihnen ein entsprechendes Rezept ausstellt
- Dass das entsprechende Modell von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird.
Warum werden die Kosten übernommen?
Grundsätzlich basiert Ihr Anspruch auf einen Rollstuhl auf dem Prinzip, dass es allen Menschen möglich sein soll am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deswegen haben Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen Anspruch auf einen Rollstuhl.
Dieser Anspruch auf Erstattung dehnt sich auch auf weitere Grundbedürfnisse aus. Entsprechend hat auch das Sozialgericht Mannheim im Gerichtsbescheid vom 23.02.2018 – S 11 KR 3029/17 entschieden, Laut dem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl, wenn ohne dieses Hilfsmittel das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet ist.
Die Notwendigkeit eines Rollstuhls oder Trippelstuhls wird oftmals individuell entschieden. Sollten Sie hier grundsätzliche Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Übrigens: Werden die Anforderungen erfüllt, müssen Sie nur mit maximal 10,- Euro Zuzahlung aus eigener Tasche rechnen.
Was müssen Sie für eine Kostenübernahme tun?
Schritt 1: Arzttermin
Da Sie ein Rezept für eine Kostenübernahme benötigen, müssen Sie zuerst einen Termin bei Ihrem behandelndem Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin vereinbaren. Bei dem Termin wird dann nicht nur die Notwendigkeit für einen Rollstuhl oder Trippelstuhl festgestellt, sondern auch überlegt, was für ein Rollstuhl am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Letzten Endes wird Ihnen dann bei einer medizinischen Notwendigkeit ein Rezept für einen Rollstuhl ausgestellt.
Schritt 2: Händlersuche
Anschließend müssen Sie einen geeigneten Händler für Ihren Rollstuhl oder Trippelstuhl suchen. Da manche Krankenkasse feste Vertragspartner haben, sollten Sie sich hier noch einmal bei Ihrerm Versicherer informieren. Sollte Ihre Krankenkasse einen festen Vertragspartner haben, dürfen Sie das medizinische Hilfsmittel ausschließlich dort erwerben. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihnen Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert.
Doch keine Sorge, dass dieser Vertragspartner unsere Roll- und Trippelstühle vielleicht nicht führen könnte: Denn Sanitätshäuser können unsere Rollstühle und Trippelstühle direkt bei uns beziehen. Deswegen ist es grundsätzlich möglich, auch bei einem festgelegten Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ein SOWECARE-Produkt zu beziehen.
Wenn Ihre Krankenkasse keinen festgelegten Vertragspartner hat, können Sie selbst einen geeigneten Händler suchen.
Schritt 3: Modellauswahl
Aufgrund der zahlreichen verschiedenen Modelle und Preisklasse ist die Auswahl des richtigen Rollstuhls oftmals auch davon abhängig, welche Leistungen von Ihrer Versicherung getragen werden. Das bedeutet:
- Sie haben nicht immer einen Anspruch auf einen fabrikneuen Rollstuhl. Oftmals übernimmt die Krankenkasse nur die Anschaffung eines gebrauchten Rollstuhls oder das Mieten eines Rollstuhls oder Trippelstuhls. Selbstverständlich bietet SOWECARE auch für dieses Szenario entsprechende Angebote. Nehmen Sie also in diesem Fall gerne Kontakt zu uns auf, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
- Das Modell muss optimal auf Ihre persönlichen Anforderungen zugeschnitten sein. Hier bieten unsere Trippelstühle und Rollstühle zahlreiche Optionen für individuelle Anpassungen. Nehmen Sie bei Fragen zu diesen Anpassungen gerne Kontakt zu uns auf.
- Wenn Sie sich frei für ein Modell entscheiden möchten, übernimmt die Krankenkasse oftmals lediglich die Kosten bis zur Höhe des für Sie tatsächlich festgestellten Anspruchs.
- Besondere Ausstattung Ihres Rollstuhls oder Trippelstuhls wird nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn deren Notwendigkeit ausdrücklich begründet werden kann. Ansonsten müssen Sie selbst für die Mehrkosten aufkommen.
Sind Sie interessiert an unseren individuellen Anpassungsmöglichkeiten? Dann schauen Sie sich hier alle Optionen für unsere Trippelstühle an:
Optionen LeTriple Wheels Optionen LeTriple Optionen LeTriple Basic
Sie suchen stattdessen nach individuellen Anpassungsmöglichkeiten für unsere Rollstühle? Dann sehen Sie sich hier Ihre Optionen an:
Optionen LeTriple Wheels Optionen LeRoule Plus
Schritt 4: Antragsstellung
Nachdem Sie den für Sie passenden Rollstuhl gefunden haben, müssen Sie den Kostenvoranschlag des Händlers sowie die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung einreichen. Die Krankenkassen entscheiden dann jeweils für den individuellen Einzelfall, ob ein Rollstuhl oder Trippelstuhl notwendig ist und falls ja, welche Ausstattung dieser Rollstuhl vorweisen sollte.
Die weiteren Formalia hängen dann von der Entscheidung und Vorgehensweise Ihres Versicherers ab – so zum Beispiel ob ein neuer Rollstuhl gekauft wird, ein gebrauchtes Modell angeschafft wird oder ein Rollstuhl geliehen wird.
Grundsätzlich bietet SOWECARE alle verschiedenen Möglichkeiten an. Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, können Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.
Was müssen Sie tun wenn Sie einen Rollstuhl oder Trippelstuhl von SOWECARE wünschen?
Für Versicherungen ist oftmals ausschlaggebend, ob ein Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgenommen ist. Dies ist beim Sowecare LeTriple der Fall. So ist der Sowecare LeTriple mit Arthrodesensitz im Hilfsmittelverzeichnis unter folgender Nummer zu finden: LeTriple Arthro, Pos.nr. 26.46.02.0014. Doch auch ohne Arthrodesesitz ist eine Erstattung des LeTriple häufig möglich.
Darüber hinaus ist mehrere Krankenkassen unser LeTriple Wheels und LeRoulé Plus ein Begriff und wurden für diese Modelle bereits individuelle Genehmigung vergeben. Für nähere Informationen bezüglich einer Kostenübernahme Ihres SOWECARE Rollstuhls bitten wir Sie, mit Ihrem Versicherer in Kontakt zu treten.
Sollten Sie dabei noch weitere Fragen an uns haben, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!